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Das muss jede Schwangere wissen: Deine Rechte bei der Geburt laut S3-Leitlinie

Autorenbild: doulabellekoelndoulabellekoeln

Aktualisiert: vor 3 Tagen


Die S3-Leitlinie zur Geburt ist ein wertvoller Leitfaden, der Schwangeren Orientierung und Sicherheit bietet. Sie legt nicht nur evidenzbasierte Empfehlungen fest, sondern stärkt auch die Rechte der Frauen bei einer vaginalen Geburt am Termin. Hier erfährst du, welche Rechte du hast und wie du sie für eine selbstbestimmte Geburt nutzen kannst.




1. Dein Recht auf Selbstbestimmung während der Geburt


Die S3-Leitlinie betont, dass deine Wünsche und Entscheidungen bei der Geburt oberste Priorität haben:


Informierte Entscheidungen: Du hast das Recht, umfassend über alle geplanten Maßnahmen und deren Alternativen aufgeklärt zu werden.


Mitspracherecht: Ob ein Eingriff wie ein Wehentropf oder eine Fruchtblaseneröffnung durchgeführt wird, entscheidest du selbst.





2. Natürlich gebären – ohne unnötige Interventionen


Bei einem normalen Geburtsverlauf sollten medizinische Eingriffe laut Leitlinie minimiert werden. Deine Rechte umfassen:


Verzicht auf routinemäßige Einleitung: Eine Geburtseinleitung erfolgt nur bei medizinischer Notwendigkeit.


Keine Standard-Dammschnitte: Eingriffe wie ein Dammschnitt sind keine Routine, sondern eine Ausnahme.


Individuelle CTG-Kontrollen: Statt durchgehendem Monitoring wird eine intermittierende Kontrolle empfohlen, sofern die Geburt normal verläuft.


Venentropfen im Krankenhausflur
Geburtseinleitung z.B. durch Wehentropf/Oxytocin-Einleitung sollte nur bei med. Notwendigkeit erfolgen


3. Freie Wahl der Geburtsposition


Du hast das Recht, die Position während der Geburt frei zu wählen. Ob aufrecht, hockend, stehend oder in Seitenlage – die Entscheidung liegt bei dir.


💡 Warum das wichtig ist: Aufrechte Positionen können den Geburtsverlauf erleichtern und die Schwerkraft nutzen.





4. Schmerzfreiheit nach deinen Bedürfnissen


Du entscheidest, wie du mit den Geburtsschmerzen umgehen möchtest. Die Leitlinie sichert dir Zugang zu:


Natürlichen Methoden wie Massagen, Atemtechniken oder Wassergeburten.


Medikamentöser Schmerztherapie, beispielsweise einer PDA.

Niemand darf dich zu einer bestimmten Methode ohne medizinische Notwendigkeit drängen – deine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt.


Schwangere Frau ist in Badewanne im Kreissaal


5. Recht auf Begleitung bei der Geburt


Du kannst entscheiden, wer dich begleitet – sei es deine Partner*in, eine Doula oder eine andere Vertrauensperson. Dieses Recht gilt unabhängig vom Geburtsort.


💡 Tipp: Melde deine Begleitperson frühzeitig im Krankenhaus oder Geburtshaus an.




6. Bonding und Nachgeburt nach deinen Wünschen


Die erste Stunde nach der Geburt ist besonders wichtig für die Bindung zwischen dir und deinem Baby:


Hautkontakt: Bonding direkt nach der Geburt ist ein essenzieller Bestandteil der Leitlinie.


Verzögertes Abnabeln: Du kannst entscheiden, wann und wie die Nabelschnur durchtrennt wird. Ein Auspulsieren der Nabelschnur kann von Vorteil für das Neugeborene sein.




7. Empfehlungen zum Stillen


Früher Hautkontakt fördern: Direkt nach der Geburt sollte das Baby auf die Brust der Mutter gelegt werden, um den Hautkontakt zu fördern. Dies unterstützt das Bonding und regt den natürlichen Stillreflex an.


Stillen innerhalb der ersten Stunde: Es wird empfohlen, das Baby so früh wie möglich nach der Geburt das erste Mal anzulegen, idealerweise innerhalb der ersten Stunde.

Mutter stillt ihr Neugeborenes
Optimalerweise erfolgt das erste Stillen innerhalb der ersten Stunde nach der Geburt

Unterstützung durch Fachpersonal: Hebammen und medizinisches Personal sollen Mütter aktiv beim Stillen unterstützen, insbesondere beim Anlegen und bei möglichen Anfangsschwierigkeiten.


Vermeidung von Störungen: Während der ersten Stillversuche soll die Mutter-Baby-Bindung geschützt werden, indem unnötige Untersuchungen oder Eingriffe verschoben werden.


Information über Stillen: Mütter sollten bereits vor der Geburt über die Vorteile des Stillens informiert werden, damit sie selbstbestimmte Entscheidungen treffen können.




Fazit: Deine Rechte bei der Geburt sind dein Schutz


Die S3-Leitlinie gibt dir nicht nur Empfehlungen, sondern auch die Sicherheit, deine Geburt selbstbestimmt zu erleben. Du hast das Recht auf eine respektvolle und individuelle Betreuung, freie Entscheidungen und die Unterstützung, die du brauchst.

Bist du unsicher, wie du deine Rechte einfordern kannst?

Als Doula und Mütterpflegerin in Köln und Umgebung unterstütze ich dich gern dabei, deine Geburt nach deinen Vorstellungen z.B. mit einem individuellen Geburtsplan zu gestalten. Schreibe mir, wenn du Fragen hast oder dich vorbereiten möchtest!


Deine Isabelle

Doula und Mütterpflegerin, Sozialarbeiterin (M.A.)


 

Quellenangabe

Die Inhalte basieren auf den aktuellen Empfehlungen der S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt, erstellt von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und weiteren Expert:innen aus Geburtshilfe und Gynäkologie.

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